Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

  • produzierendes Gewerbe für
    • Elektroanalyse
    • chemische Reduktionsverfahren
    • Metallerzeugung und -bearbeitung
    • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
  • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Für Unternehmen
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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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