Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • die tätigen Personen
  • die Arbeitsstunden
  • die Lohn- und Gehaltssummen
  • den Umsatz
  • die Investitionen
  • den Material- und Wareneingang

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Statistisches Bundesamt (StBA)

Adresse
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon
+49 611 75-2405
Fax
+49 611 75-4000
DE-Mail
poststelle@destatis.de-mail.de
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Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

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