Ersatzausfertigung eines Long-Range-Certificates (LRC) beantragen

Leistungsbeschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung

Adresse
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten:
Montag 8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
 

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