Zuständigkeitsfinder
Ersatzausfertigung eines Short-Range-Certificates (SRC) beantragen
Leistungsbeschreibung
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
- falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
- bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 45,75 EURVorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/bmvi-ws-bgebv/Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 5 WochenJe nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
-
Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
Urheber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), WS23
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
07.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Adresse
47119 Duisburg, Stadt
Telefon
+49 203 809580Fax
+49 203 8095856Öffnungszeiten
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