Flaggenzertifikat für Sportboote beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot. 

Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

Postanschrift
Postfach 301220
20038 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon
+49 40 3190-7114