Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen Sie, wenn Sie

  • entsprechende Verträge abschließen oder vermitteln wollen oder
  • Kontakte zu Interessenten herstellen und so die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweisen wollen, zum Beispiel bei Maklertätigkeiten.

Die Genehmigungspflicht gilt für die Vermittlung, den Nachweis und den Abschluss von Verträgen über Erwerb oder Überlassen von Kriegswaffen, zum Beispiel

  • Kaufverträge,
  • Mietverträge,
  • Verleihverträge,
  • Schenkungsverträge,
  • Werkverträge,
  • Leasingverträge oder
  • Dienstleistungsverträge.

Im gleichen Formular können Sie auch Herstellungen und Beförderungen im In- und Ausland beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist zuständig für Ihren Antrag. Allgemeine Fragen zur Kriegswaffenkontrolle können Sie zudem an das Referat 222 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle

Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon
+49 6196 908-1015
Öffnungszeiten

Montag 8:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:30 bis 15:00 Uhr

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