Beförderung von Kriegswaffen per Schiff oder Flugzeug außerhalb des Bundesgebietes beantragen

Leistungsbeschreibung

Seeschiffe und Luftfahrzeuge dürfen Kriegswaffen außerhalb der Bundesrepublik nur transportieren, wenn die Beförderung durch die Bundesregierung genehmigt ist.

Eine Genehmigung müssen Sie beantragen, wenn

  • das Schiff die Bundesflagge führt oder
  • das Luftfahrzeug in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen ist.

Sie benötigen also auch eine Genehmigung, wenn Sie Kriegswaffen außerhalb von Deutschland ein- und ausladen und das Gebiet der Bundesrepublik nicht überfliegen oder durchfahren.

Sie können einen Einzelantrag stellen oder eine Dauergenehmigung beantragen. Die Genehmigung ist für einen bestimmten Zeitraum sowie mit oder ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge oder Art möglich.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Bundesregierung Ihnen die Genehmigung erteilt.

In bestimmten Fällen kann nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vorliegen. Sie müssen dann keinen Antrag stellen. Die Beförderung wird zum Beispiel allgemein genehmigt, wenn die Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebietes auf ein Seeschiff oder in ein Flugzeug eingeladen und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Irland, Island, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeladen werden. Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition.

Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen oder Kriegsschiffe.

Im gleichen Formular können Sie auch Herstellungen, Beförderungen im Inland sowie Auslandsgeschäfte beantragen.

Je nach Fall können unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sein:

  • allgemein: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • für Transport mit deutsch geflaggten Seeschiffen und Luftfahrzeugen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), nur wenn Transport außerhalb des Bundesgebietes stattfindet

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle

Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon
+49 6196 908-1015
Öffnungszeiten

Montag 8:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:30 bis 15:00 Uhr