Marke anmelden

Leistungsbeschreibung

Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Bewegungen, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Dafür müssen Sie die Marke anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein bekannt ist. Vom Schutz ausgeschlossen sind aber Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder solche, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (zum Beispiel das Wort "Äpfel" für die Ware "Obst").

Neben der klassischen Individualmarke gibt es zwei besondere Markenkategorien: Die Kollektiv- und die Gewährleistungsmarke.

  • Im Unterschied zur klassischen Marke, die Waren und/oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen von denen anderer Unternehmen unterscheidet (Individualmarke), weist eine Kollektivmarke auf die Herkunft eines Produktes aus einem Verband hin. Sie wird dementsprechend von den Verbandsmitgliedern genutzt. Inhaber der Kollektivmarke ist der jeweilige rechtsfähige Verband.
  • Gewährleistungsmarken dienen dazu, auf bestimmte, von unabhängiger Seite gewährleistete Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen hinzuweisen. Sie können ebenfalls von mehreren Unternehmen genutzt werden. Inhaberin oder Inhaber der Gewährleistungsmarke kann jede natürliche oder juristische Person sein. Voraussetzung ist, dass diese Person die Ware nicht selbst hergestellt, damit gehandelt oder diese als Dienstleistung angeboten hat.

Die jeweiligen Benutzungsbedingungen werden in einer Kollektiv- beziehungsweise Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.

Als Kollektiv- und Gewährleistungsmarken können sämtliche oben genannten Markenformen angemeldet werden. Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aber aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils 10 Jahren fällig wird.

Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden wollen, können Sie das selbst tun. Sie können sich aber auch von einer Patent- oder Rechtsanwältin beziehungsweise einem Patent- oder Rechtsanwalt helfen lassen. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands und haben weder Sitz noch Niederlassung hier, müssen Sie sich von einer in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin beziehungsweise einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena

Postanschrift
07748 Jena
Fax
+49 3641 40-5800
Bemerkung: Eingaben zu bestehenden Designverfahren
Fax
+49 3641 40-5690
Bemerkung: Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

Weitere Stellen

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Telefon
+49 89 2195-1000
Bemerkung: Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
Fax
+49 89 2195-2221
Bemerkung: Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Fax
+49 89 2195-4000
Bemerkung: Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Telefon
+49 89 2195-1000
Bemerkung: Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
Fax
+49 89 2195-2221
Bemerkung: Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Fax
+49 89 2195-4000
Bemerkung: Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren