Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt. 
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde 
  • Nahverkehrsorganisationen

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

Adresse
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 99358-72992
Fax
+49 228 9910358-55387
Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Dienstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Mittwoch 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr