Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von 

  • schwerbehinderten Menschen, 
  • ihren Begleitpersonen,
  • ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und 
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

Adresse
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 99358-72992
Fax
+49 228 9910358-55387
Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Dienstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Mittwoch 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr