Beschwerden zur Durchsetzung von Fahrgastrechten im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr einreichen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie sich nach einer Bahn-, Bus- oder Schiffsreise beschweren, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden, wenn:

  • Sie bereits das betreffende Verkehrsunternehmen kontaktiert haben und
  • das Unternehmen gar nicht oder für Sie nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

Das Eisenbahn-Bundesamt überprüft, ob das jeweilige Eisenbahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen hat. 

Gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstößt das Verkehrsunternehmen, wenn beispielsweise:

  • Ihr Zug oder Schiff stark verspätet am Ziel ankommt und Sie keine entsprechende Entschädigung erhalten.
  • Ihr Zug voraussichtlich stark verspätet am Ziel ankommen wird und Sie nicht die Möglichkeit nutzen konnten, von der Fahrt zurückzutreten oder die Fahrt mit einem anderen Zug fortzusetzen.
  • Ihr Bus oder Schiff stark verspätet abfährt oder annulliert wird und Sie kein alternatives Fahrtangebot oder die Möglichkeit des Fahrtrücktritts erhalten.
  • das Verkehrsunternehmen Ihnen bei einer stark verzögerten Reise nichts zu Essen und Trinken anbietet.
  • das Verkehrsunternehmen Ihnen unter bestimmten Umständen keine alternative Weiterfahrt oder eine Übernachtung organisiert.
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Sie keine kostenfreie Hilfe etwa beim Ein-, Um- und Aussteigen erhalten.
  • Sie vor und während der Reise nicht über Abweichungen im Reiseverlauf informiert werden.

Hat das Verkehrsunternehmen voraussichtlich gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen, führt das Eisenbahn-Bundesamt ein Verwaltungsverfahren durch. Das heißt,

  • das Eisenbahn-Bundesamt kontaktiert das Verkehrsunternehmen und
  • bittet das Unternehmen um eine Stellungnahme.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen eine Entschädigung oder die Erstattung des Fahrpreises zu. Die Zahlungen werden zwischen Ihnen und dem Verkehrsunternehmen abgewickelt.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Referat 54

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Bemerkung: Das Referat 54 ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr.
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtsbeschreibung EBA
Telefon
+49 228 30795-400
Bemerkung: Bürgertelefon
DE-Mail
poststelle@eba-bund.de-mail.de
Öffnungszeiten

Servicezeiten des Bürgertelefons Fahrgastrechte (außer an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen)

Montag 9:00 – 15:00 Uhr 

Dienstag 9:00 – 15:00 Uhr 

Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr 

Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr 

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr