Erklärung zum Nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder zum Spezialisierten Flugbetrieb (SPO) abgeben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie technisch komplizierte Luftfahrzeuge (NCC) nutzen, oder einen spezialisierten Flugbetrieb (SPO) durchführen möchten, ohne damit Geld verdienen zu wollen, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

Das ist nötig, da das LBA seiner Aufsichtspflicht darüber nachkommen muss. In der Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften kennen und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügen.

Zudem geben Sie alle Ihre Luftfahrzeuge und Sondergenehmigungen an und erklären, dass Sie über ein Betriebshandbuch und ein Managementsystem verfügen und für jedes Ihrer Luftfahrzeuge eine Mindestausrüstungsliste (MEL) erstellt haben.

Sollte sich an Ihrer Flotte, der Nutzung oder den Voraussetzungen etwas ändern, teilen Sie dem LBA die Änderung in einer neuen Erklärung mit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-3299
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-3298
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-9099
Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen
E-Mail
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Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen