Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ abgeben

Leistungsbeschreibung

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

Die Betriebserklärung ist jenes Formular, das Sie bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht haben, um in Ihrem Land den UAS-Betrieb durchführen zu dürfen.

Verfügen Sie hingegen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive der Erlaubnis, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen, müssen Sie lediglich Ihr LUC mit dem Genehmigungsumfang einreichen.

Die EASA, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency), erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene. Weitere Informationen und eine Liste der Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der EASA.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.lba.de/DE/LBA/Zentrale/Anreise/Anreise_HBS26.html?nn=2087908
Telefon
+49 531 2355-3580
Fax
+49 531 2355-3598
Bemerkung: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten
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Bemerkung: für UAS-Betreiberregistrierung
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Bemerkung: für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten