Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.

In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:

  • das zutreffende Standardszenario
  • den Hersteller des UAS
  • das UAS-Modell
  • die UAS-Seriennummer

Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.

Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.

Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.

Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.lba.de/DE/LBA/Zentrale/Anreise/Anreise_HBS26.html?nn=2087908
Telefon
+49 531 2355-3580
Fax
+49 531 2355-3598
Bemerkung: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten
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Bemerkung: für UAS-Betreiberregistrierung
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Bemerkung: für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten