Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie Bewerberinnen und Bewerber um Pilotenlizenzen und weitere Berechtigungen in der Luftfahrt prüfen. Inhaberinnen und Inhaber haben je nach Prüferberechtigung und Luftfahrzeugkategorie das Recht auf Durchführung von

  • praktischen Prüfungen,
  • Befähigungsüberprüfungen und
  • Kompetenzbeurteilungen

für Lizenzen und Berechtigungen nach Teil-FCL.

Die Erteilung einer Prüferberechtigung beantragen Sie beim LBA.

Eine Prüferberechtigung ist 3 Jahre gültig. Das LBA kann Ihre Prüferberechtigung auf Antrag

  • innerhalb der Gültigkeit verlängern,
  • nach Ablauf der Gültigkeit erneuern,
  • um weitere Kategorien oder Rechte erweitern.

Für die Erteilung einer Prüferberechtigung müssen Sie jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie

  • dem LBA Ihre Flug- und Lehrerfahrung nachweisen,
  • in einem Lehrgang eine theoretische und praktische Prüferstandardisierung erfolgreich abschließen,
  • Ihre Kompetenz durch eine leitende Prüferin oder einen leitenden Prüfer (SEN) beurteilen lassen.

Ihre Rechte als Prüferin oder Prüfer ergeben sich aus 6 Prüferkategorien:

  • Prüferinnen und Prüfer für Klassenberechtigungen – Class Rating Examiner (CRE): CRE prüfen Personen, die eine Klassenberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern möchten, zum Beispiel die Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge.
  • Flugprüferinnen und -prüfer – Flight Examiner (FE): FE nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Berechtigung Prüfungen ab, bei denen Lizenzen erstmalig erworben werden.
  • Prüferinnen und Prüfer für Fluglehrerinnen und Fluglehrer – Flight-Instructor-Examiner (FIE): FIE nehmen Kompetenzbeurteilungen für Personen ab, die eine Berechtigung als Fluglehrerin oder Fluglehrer erwerben, erweitern, verlängern oder erneuern möchten.
  • Prüferinnen und Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen – Instrument Rating Examiner (IRE): IRE nehmen Prüfungen für den Erwerb der Verlängerung oder Erneuerung von Instrumentenflugberechtigungen ab.
  • Prüferinnen und Prüfer für Musterberechtigungen – Type-Rating-Examiner (TRE): TRE prüfen Personen, die ein Musterberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern möchten (zum Beispiel des A380).
  • Prüferinnen und Prüfer für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten – Synthetic Flight Examiner (SFE): SFE prüfen Pilotinnen und Piloten auf FSTD (Flugsimulationsübungsgerät), die eine Musterberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern wollen.

Das LBA veröffentlicht die Namen, Prüfernummer, die Rechte aus der Prüferberechtigung sowie deren Gültigkeit im Internet. Änderungen an Ihren Daten müssen Sie dem LBA online mitteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099