Besondere Berechtigung nach FCL.1000b beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine besondere Berechtigung beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung nach "FCL.1000b" können Sie auch solche Prüfungen durchführen, für die eine reguläre Prüferberechtigung nicht ausreichend ist.

Die besondere Berechtigung gilt für Prüfungen bei der Einführung

  • neuer Luftfahrzeuge in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder in der Flotte eines inländischen Unternehmens
  • sowie neuer Ausbildungslehrgänge in einem Mitgliedsstaat der EU.

Um die besondere Berechtigung beantragen zu können, müssen

  • Sie eine gültige Prüferberechtigung besitzen
  • und eine vergleichbare Musterberechtigung oder Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster haben.

Die besondere Berechtigung gilt maximal 1 Jahr. Sie ist auf die praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen beschränkt, die für die Einführung des neuen Luftfahrzeugmusters oder des neuen Lehrgangs notwendig sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099