Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen ernennen

Leistungsbeschreibung

Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.

Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:

  • Betriebsleiterin oder Betriebsleiter
  • verantwortliche Personen (Nominated Persons):
    • Leitung des Sicherheitsmanagements (Safety Manager)
    • Leitung des Flugbetriebs (Nominated Person Flight Operation, NPFO)
    • Leitung der Besatzungsschulung (NPCT)
    • Leitung des Bodenbetrieb (NPGO)
    • Leitung des Compliance Managements (Compliance Monitoring Manager)

Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.

Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Hinweis:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.    

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-3299
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-3298
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-9099
Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen
E-Mail
Kontakt aufnehmen
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Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen