Ausflugerlaubnisse und Stationierungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre bestehende allgemeine Ausflugerlaubnis erweitern sowie Einzelausflüge oder Stationierungen beantragen, ändern, erweitern oder verlängern.

Allgemeine Ausflugerlaubnis

Eine Erweiterung oder Änderung der allgemeinen Ausflugerlaubnis bezieht sich auf die Regionen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), in denen Ihr Luftfahrtunternehmen zukünftig operieren möchte. Es können bis zu 8 ICAO-Regionen angeflogen werden:

  • European Region (EUR)
  • Africa-Indian Ocean Region (AFI)
  • North Atlantic Region (NAT)
  • North American Region (NAM)
  • Caribbean Region (CAR)
  • ​South American Region (SAM)
  • Middle East Region/Asia Region (MID/ASIA)
  • ​Pacific Region (PAC)

Einzelflugerlaubnis

Sie können weiterhin für ein einzelnes Luftfahrtzeug oder für mehrere Luftfahrzeuge Einzelausflüge beantragen. Daneben ist die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung bereits erteilter Erlaubnisse möglich.

Stationierung

Möchten Sie ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge im Ausland über einen längeren Zeitraum stationieren, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Genehmigung. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis können Sie ebenso beantragen wie die Änderung oder Erweiterung bereits bestehender Erlaubnisse.

Sie erhalten die angepasste allgemeine Ausflugerlaubnis, die Einzelausflugerlaubnis oder die Stationierungserlaubnis vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Bescheid. Bei Erweiterungen der allgemeinen Ausflugerlaubnis wird zudem das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) angepasst .

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099