Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Durchführung von Prüfaufgaben und -tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen brauchen Sie in der Regel eine gültige Teil-66-Lizenz.

Um Tätigkeiten als Freigabeberechtigtes Personal nach Teil-66 auszuführen, können Sie beim Luftfahrtbundesamt beantragen: 

  • Ersterteilung der Teil-66-Lizenz
  • Erneuerung der Teil-66-Lizenz
  • Verlängerung der Gültigkeit der Teil-66-Lizenz
  • zusätzliche Berechtigungen
  • die Löschung von Einschränkungen
  • eine Zweitschrift (Verlustanzeige)
  • die Umwandlung gemäß Teil-66.A.70
  • einen Lizenztransfer
  • Namens oder Adressänderung

Sie können auch Anträge zu mehreren Angelegenheiten gemeinsam stellen, wobei Sie den Lizenztransfer und den Erstantrag nicht mit anderen Anträgen kombinieren können.

Für die Beantragung sind folgende Angaben nötig:

  • Daten zur antragstellenden Person,
  • Angaben zur Lizenz,
  • Angaben zu den Organisationen, in denen Sie tätig sind.

Hinweise:

Beachten Sie, dass Sie bei einem Lizenztransfer Ihre Teil-66-Lizenz im Original an   das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) senden müssen. Vergewissern Sie sich, dass das LBA über Ihren Lizenztransfer informiert ist.

Bei der Beantragung einer Zweitschrift müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz hochladen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 23555297
Fax
+49 531 23555297