Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

  • Antrag auf Verkehrszulassung
  • Änderung der Lärmwerte eines zugelassenen Luftfahrzeugs

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-5480
Fax
+49 531 2355-5497
Fax
+49 531 2355-5498