Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen

Leistungsbeschreibung

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-5480
Fax
+49 531 2355-5497
Fax
+49 531 2355-5498