Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

  • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
  • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

  • Flugzeuge (A)
  • Hubschrauber (H) oder
  • Luftschiffe (As)

Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erneuerung oder
  • Erweiterung

für eine

  • Muster/Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

zu beantragen.

Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
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Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
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