Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Leistungsbeschreibung

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeskartellamt (BKartA)

Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 9499-0
Fax
+49 228 9499-400
Öffnungszeiten
  • Servicezeiten:
  • Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr