Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Justiz (BfJ)

Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
53111 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99410-40
Fax
+49 228 410-5050
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Besucherdienst:
Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der Homepage des BfJ.

Weitere Stellen

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