Lieferantenanzeige Gas und Elektrizität – Energiebelieferung von Haushaltskunden melden

Leistungsbeschreibung

Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).

Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 522

Postanschrift
Postfach 8001
53105 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 14-0
Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr