Neue Rebflächen für Wein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Weinbau betreiben, müssen neue Rebflächen in der Regel genehmigt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Vor dem Antrag müssen Sie prüfen, ob Sie auf der Fläche Wein anbauen dürfen oder es andere rechtliche Einschränkungen gibt, zum Beispiel durch den Naturschutz.

Je nach Bundesland ist es möglich, dass die Anbaufläche für Neupflanzungen in bestimmten Gebieten beschränkt ist. Bei der Genehmigung werden dann Steillagen (Hangneigung ab 15 Prozent) bevorzugt. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorlegen.

Weitere Nachweise können nötig sein, wenn Rebflächen für Land- oder Qualitätswein mit Herkunftsbezeichnung infrage kommen (geschützte Ursprungsbezeichnung, g.U. oder geschützte geografische Angabe, g.g.A.).

Beachten Sie, dass Sie bei einer Genehmigung die Rebflächen innerhalb von drei Jahren bepflanzen müssen. Pflanzen Sie nicht oder nur unvollständig an, kann die zuständige Landesbehörde ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 pro Hektar verhängen.

In manchen Fällen benötigen Sie keine Genehmigung für Neuanpflanzungen. Das gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise, wenn Sie Hauswein als Hobby anbauen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 512

Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 68452227
Fax
+49 30 18106845371
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr