Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), früher: Kapitalanlagegesellschaft oder Fondsgesellschaft, betreut bestimmte Investmentvermögen.

Die KVG unterliegt in Deutschland seit Juli 2013 neuen Regulierungsvorschriften. Die Bedeutung des Begriffs wurde im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erweitert und gleichzeitig für offene und geschlossene Investmentvermögen definiert.

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle KVGen erlaubnispflichtig.

  • Nicht erlaubnispflichtig sind KVGen, die Fonds verwalten,
    • deren Schwellenwerte EUR 100 Millionen generell beziehungsweise EUR 500 Millionen nicht überschreiten, wenn diese Fonds keinen Finanzierungshebel und keine Anteilsrücknahmerechte innerhalb der ersten fünf Jahre aufweisen und
    • die ausschließlich Spezialfonds für institutionelle Anleger sind.

Hinweis:
Diese Fonds müssen sich bei der staatlichen Aufsicht registrieren lassen.

Eine KVG ist entweder eine externe KVG oder eine interne KVG.
Eine externe KVG darf durch die BaFin nur in 3 Rechtsformen zugelassen werden:

  • der AG,
  • der GmbH oder
  • der GmbH & Co. KG.

Zuvor muss die KVG vom Vorstand oder Geschäftsführer des Fonds mit der Verwaltung beauftragt worden sein. Entscheidet die Geschäftsführung, dass keine externe KVG bestimmt wird, ist das Investmentvermögen selbst als interne KVG anzusehen.

AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen alternativen Investmentfonds (AIF) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.
OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.

Den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie schriftlich bei der BaFin einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0
Fax
+49 228 4108-1550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: allgemein
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Bemerkung: mit qualifizierter elektronischer Signatur
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Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
poststelle@bafin.de-mail.de
Verkehrsanbindung
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Weitere Stellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 4
Postanschrift
Postfach Postfach 500154
60391 Frankfurt am Main
Telefon
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Fax
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