Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach 8001
53105 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 14-0
Fax
+49 228 14-6317