Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei im Seefischereigesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert.

Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

Wenn Sie eine Selbstauskunft über die hinterlegten Daten möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag auf Selbstauskunft stellt.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 511

Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

Gebäudezugänge