Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Adresse
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt

Postanschrift
11019 Berlin, Stadt

Adresse
Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt

Weitere Stellen

Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Postanschrift
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 18615-0