Beteiligung bei der Bundesfachplanung zu Netzausbauvorhaben, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Stromnetzausbau, Anmeldung zu Veranstaltungen

Leistungsbeschreibung

Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung von Hochspannungsleitungen durchlaufen die Bundesfachplanung. Dabei prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen. 

In der Bundesfachplanung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:

  • Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Bundesfachplanung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu den vorgeschlagenen Korridoren hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
  • Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer 
    • Internetseite
    • und den örtlichen Tageszeitungen.
  • Sie können als Privatperson, Vereinigungen aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
  • Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3.  und letzte Möglichkeit, sich in der Bundesfachplanung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Privatpersonen sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn sie eine Äußerung abgegeben haben. 
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach 8001
53105 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 14-0
Fax
+49 228 14-8872

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