Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

  • zu einem Härtefallerlass führen:
    • Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
  • zu einer Ablehnung führen:
    • Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.

Sie können Ihren Antrag formlos

  • telefonisch,
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Adresse
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt

Postanschrift
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 99358-0
Fax
+49 228 99358-2823
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr