Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden

Leistungsbeschreibung

Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Sie verwenden andere Messgeräte als im Antrag aufgeführt
  • Sie ändern die Ausrüstung oder die angewandten Verfahren
  • das für die Messung verantwortliche Personal wechselt
  • die Rechtsform Ihrer Organisation ändert sich
  • Ihre Organisation benennt sich um

Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Postanschrift
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Adresse
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Telefon
+49 30 18333-0
Fax
+49 30 18333-1885
DE-Mail
epost@bfs.de-mail.de

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