Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf beim Jobcenter beantragen

Leistungsbeschreibung

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Das Jobcenter stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Das Jobcenter kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Telefon
+49 800 4555520
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr