Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für ein selbstständiges und unabhängiges Leben brauchen – beruflich und auch privat.

Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen.

Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Blindentechnische Grundausbildung

Während einer blindentechnischen Grundausbildung erlernen Sie neue Techniken, die für die Ausübung beziehungsweise weitere Ausübung einer Tätigkeit aufgrund Ihrer Behinderung notwendig werden.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

  • BraillePunktschrift (Blindenschrift) lesen und schreiben,
  • blindenspezifische Computerhilfsmittel kennen und bedienen lernen,
  • Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten und Blindennotizgeräten,
  • Orientierung und Mobilität, damit Sie sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum bewegen und orientieren können,
  • lebenspraktische Fähigkeiten, damit Sie beispielsweise eine Unterschrift leisten können, Geld erkennen können, Ihre Kleidung pflegen und Mahlzeiten zubereiten können – kurzum einen eigenen Haushalt führen können.

Die Dauer beträgt 10 bis 12 Monate.

Hörtechnische Grundausbildung

Während einer hörtechnischen Grundausbildung erlernen Sie Strategien, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Ziel ist, dass Sie die Hörtaktik herausfinden, mit der Sie persönlich am besten sowohl am Ausbildungsplatz beziehungsweise Arbeitsplatz wie auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

  • Sprachtraining,
  • Hörtraining für Hörgerät oder Cochlea-Implantatträger
  • Erarbeitung und Training einer Hörtaktik,
  • Einsatz von Schriftdolmetschern, lautsprachbegleitenden Gebärden und technischen Hilfen,
  • Audiotherapie,
  • Kommunikationstraining,
  • Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit

Die Dauer beträgt je nach Bedarf 3 bis 6 Monate.

Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Ihnen steht entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert.

Diese Grundausbildungen finden in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist.