Zuständigkeitsfinder
Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler
Leistungsbeschreibung
Bei einer Berufseinstiegsbegleitung begleitet Sie eine Expertin oder ein Experte auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss bis hin zum Start Ihrer Ausbildung.
Die Expertin oder der Experte ist die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die oder der bei einem Bildungsdienstleister beschäftigt ist. Sie oder er kann Sie unterstützen bei
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Ihrer Vorbereitung auf Prüfungen:
- gemeinsame Ziele stecken
- eventuell Nachhilfeunterricht organisieren
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der Berufsorientierung und Berufswahl:
- Stärken und Schwächen analysieren
- Interessen thematisieren und besprechen
- dem Besuch von berufsorientierenden Praktika oder Veranstaltungen
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der Suche nach einer Ausbildungsstelle:
- Angebote finden
- Bewerbungen schreiben
- Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führen
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dem Start in Ihr Ausbildungsleben:
- Entwicklung im Betrieb fördern
- mögliche Krisen entschärfen
- der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit
- der Motivation für Ihre Aufgaben.
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet spätestens ein halbes Jahr, nachdem Sie eine Berufsausbildung angefangen haben. Falls es mit der Berufsausbildung nicht direkt klappt, endet Ihre Berufseinstiegsbegleitung spätestens 24 Monate, nachdem Sie die allgemeinbildende Schule beendet haben.
Verfahrensablauf
Fragen Sie Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer, ob Ihre Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Oder fragen Sie vorzugsweise persönlich bei Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit nach.
Dort können Sie auch mitteilen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen möchten.
Auch Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer können Sie auf dieses Angebot aufmerksam machen.
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Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einwilligen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen wollen und dafür auch einem Datenaustausch zwischen Schule und Agentur für Arbeit zustimmen. Hierzu müssen Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der notwendigen Daten unterzeichnen. Dabei geht es um einen Informationstausch zu:
- Ihren Schulnoten,
- Ihren Kenntnissen in den Schulfächern,
- Ihrem Lern- und Arbeitsverhalten und gegebenenfalls
- Ihren Ergebnissen aus der Potenzialanalyse.
- In einem Gespräch zwischen Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, der für Sie zuständigen Berufsberaterin oder dem für Sie zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung erfüllen.
- Die Gesprächsteilnehmenden klären, ob und was durch die Berufseinstiegsbegleitung konkret gefördert werden soll und was genau erreicht werden kann (gemeinsame Ziele stecken).
- Wird in dem Gespräch festgestellt, dass Sie durch die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden können, müssen Sie einen Anmelde und Teilnehmerfragebogen ausfüllen.
- Die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
Voraussetzungen
Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule, die eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet, und erfüllen folgende Bedingungen:
- Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Schulabschluss erreichen oder
- Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Übergang in eine Berufsausbildung schaffen und
- Sie befinden sich in der Regel im vorletzten Schuljahr und
- Sie und Ihre Eltern stimmen der Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die für das Erstgespräch erforderlichen Unterlagen werden Ihnen von Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer oder von den Schulsozialarbeiterinnen oder den Schulsozialarbeitern oder von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit mitgeteilt beziehungsweise ausgehändigt.
Dazu gehören zum Beispiel
- ein Lebenslauf,
- Schulzeugnisse und
- die von Ihnen und den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten für das Auswahlverfahren und zur Teilnahme an einer Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung.
Wenn Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen können, müssen Sie einen Anmelde- und Teilnehmerfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen gibt Ihnen Ihre Berufseinstiegsbegleiterin oder Ihr Berufseinstiegsbegleiter.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreiFür Sie entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich beginnt die Berufseinstiegsbegleitung in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule, sofern sie eine Berufseinstiegsbegleitung auch anbietet.
Ein späterer Einstieg ist im Einzelfall für Sie möglich, wenn entsprechende Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung verfügbar sind und die Begleitung noch erfolgversprechend zur Unterstützung der Integration in eine Berufsausbildung erscheint.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 - 3 MonateVon der Terminfindung für das Erst- beziehungsweise Aufnahmegespräch bis zum Start der Berufseinstiegsbegleitung kann das Verfahren bis zu 3 Monaten dauern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Online-Dienste vorhanden: ja
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen zur Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit
- Bildungsketten – Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Begleitung junger Menschen von der Schule in die Ausbildung
- Informationen zur Berufseinstiegsbegleitung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Berufseinstiegsbegleitung für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
Urheber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Berufseinstiegsbegleitung Angebot
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
28.07.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
90478 Nürnberg