Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

  • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
  • die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
  • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
  • die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
  • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
  • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Agentur für Arbeit Nürnberg

Postanschrift
90300 Nürnberg

Adresse
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/nuernberg/startseite
Telefon
+49 911 529-4343
Fax
+49 911 529-4004343
Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Agentur für Arbeit entnehmen Sie bitte dem Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verkehrsanbindung
N14

N14
Sonstiges

Zuständig für:

  • Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern

Bankverbindung

Empfänger: BA-Service-Haus
Bank: Bundesbank
BIC: MARKDEF1760
IBAN: DE50760000000076001617

Hinweise zum Verwendungszweck:
wird von Behörde mitgeteilt. Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.