Betriebsnummer für Meldungen zur Sozialversicherung auf Antrag vergeben

Leistungsbeschreibung

Sobald Sie die erste Person versicherungspflichtig beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb beantragen, in dem die Person tätig ist. 

Die Betriebsnummer wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit auf elektronischen Antrag vergeben. Dabei wird ein Kundendatensatz für Sie angelegt, in dem Ihre betrieblichen Stammdaten registriert werden. Anhand der Betriebsnummer können die Sozialversicherungsträger dann die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrem Beschäftigungsbetrieb zuordnen.

Eine oder mehrere Betriebsnummern?

  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Betriebes mit nur einem einzigen Standort benötigen Sie nur eine Betriebsnummer.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie, wenn Sie Niederlassungen in mehreren Gemeinden haben.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie auch dann, wenn Sie in derselben Gemeine Eigentümerin oder Eigentümer mehrerer Betriebe sind, die jeweils eigenständige wirtschaftliche Einheiten bilden.

Sitz im Ausland

Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind, benötigen Sie eventuell eine Betriebsnummer – sofern Sie in Deutschland beschäftigte Arbeitskräfte an die deutsche Sozialversicherung melden müssen. Das können etwa Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Homeoffice sein.

Sonderregeln für Privathaushalte, knappschaftliche Betriebe und Seefahrtsbetriebe

  • Sie wollen in Ihrem Privathaushalt jemanden in geringfügigem Umfang beschäftigen (Minijob): Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien, zum Beispiel Kohle), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitskräfte, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden: Wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer): Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

Postanschrift
45115 Essen, Stadt
Bemerkung: Zuständig für Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig entlohnte Personen für Tätigkeiten im Haushalt beschäftigen
Telefon
+49 355 2902-70799
Fax
+49 201 384-979797
Öffnungszeiten

Service-Telefon

Montag 00:00 bis 24:00 Uhr

Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr

Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Freitag 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonnabend 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonstiges

Zuständig für Privathaushalte, die Personen für Tätigkeiten im Haushalt ausschließlich geringfügig beschäftigen

Weitere Stellen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Dezernat VII.1.1
Postanschrift
45115 Essen, Stadt
Bemerkung: Zuständig für Betriebe, in denen ausschließlich knappschaftlich rentenversicherte Beschäftigte tätig sind
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Dezernat VII.1.5
Adresse
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt
Bemerkung: Zuständig für Seefahrtsbetriebe (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer)
Fax
+49 40 30388-1850
Bemerkung: Zuständig für Seefahrtsbetriebe (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer)
DE-Mail
zentrale-de-mail@kbs.de-mail.de
Bundesagentur für Arbeit (BA), Betriebsnummern-Service
Adresse
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken, Landeshauptstadt
Bemerkung: Zuständig für die Betriebsnummernvergabe im Regelfall