Zuständigkeitsfinder
Beteiligungskapital akquirieren
Leistungsbeschreibung
Das WBF II unterstützt junge wissens- und technologieintensive Unternehmen in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase. Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen und stillen Beteiligungen sowie Darlehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital.
Voraussetzungen
Eine Beteiligung ist nur bei positivem Abschluss eines Prüfprozesses möglich. Zwingende Voraussetzungen für den positiven Abschluss dieses Prüfprozesses sind:
- Das Unternehmen darf nicht älter als acht Jahre sein.
- Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne des Art. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Anhang I der AGVO sein.
- Das Unternehmen muss wissens- und technologieorientiert sein. Hierfür ist erforderlich, dass wesentliche Teile des Unternehmenskapitals in F&E Aktivitäten fließen.
- Es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Nr. 18 AGVO handeln. Es darf sich nicht um ein Unternehmen handeln, dass Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 unterfällt oder Zwecke nach Art. 64 Abs. 1, 66 der VO (EU) 2021/1060 verfolgt.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in Thüringen haben. Unternehmen mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen eine Betriebsstätte in Thüringen oder eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geschäftsplan
- Präsentation des Unternehmens und des Vorhabens
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
14.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)