Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde

Adresse
Waltershäuser Str. 136
99867 Gotha

Adresse
18. März-Straße 50
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Telefon
03621 214-193
Öffnungszeiten

telefonische Servicezeiten:

Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


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Gebühren: nein

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