Zuständigkeitsfinder
Förderung von Bussen und Zügen des Nahverkehrs mit emissionsfreien Antrieben sowie der dazugehörigen Infrastruktur beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben zur Einführung emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen.
Sie erhalten die Förderungen für:
- Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV
- hieraus entstandene Investitionsvorhaben
- wie die Ausgaben für den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge
- die Umstellung auf umweltfreundlich angetriebene Busse und Bahnen
- Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe im StPNV und im SPNV
- Erwerb automatisierter Fahrzeuge im Straßenpersonennahverkehr
- Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV
- Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV
- wie die Ausgaben für den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge
- kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige urbane Mobilitätspläne
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
- von bis zu 60 Prozent für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben. Dies ist als Anteilsfinanzierung möglich.
- von bis zu 70 Prozent für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur. Dies ist als Anteilsfinanzierung möglich.
- von bis zu 70 Prozent für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/SUMPs. Die Förderungen sind über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Machbarkeitsstudien und investive Vorhaben sind Trägerinnen und Träger der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV und von diesen beauftragte Verkehrsunternehmen.
Antragsberechtigt für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte sind öffentliche Gebietskörperschaften und Trägerinnen beziehungsweise Träger der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen mit der Durchführung Ihres Vorhabens nicht vor Bekanntgabe beziehungsweise Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen haben.
- Ihr Vorhaben muss im Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Richtlinie bis 31.12.2029 vollständig durchgeführt werden.
- Für Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren haben, müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen und bei Antragstellung nachweisen.
- Die Vorhaben müssen wirtschaftlich und angemessen sein.
Bedingungen für investive Vorhaben zur Vermeidung von CO2-Emissionen im StPNV und SPNV:
- Sie müssen ein schlüssiges Konzept vorgelegen. Andernfalls muss das Vorhaben in einem Nahverkehrsplan enthalten sein.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 200.000 EUR (Netto) betragen.
Bedingungen für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte:
- Sie müssen mindestens 3 Vergleichsangebote vorgelegen. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen. Es ist das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 7.500 EUR (Netto) betragen. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben dürfen einen Betrag von 200.000 EUR (Netto) nicht übersteigen.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Förderungen gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Unvollständige Förderanträge sind nach schriftlicher Aufforderung seitens der TAB durch den Antragsteller innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen. Für Vorhaben zu Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten müssen mindestens 3 Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
13.06.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum
Postanschrift
99105 Erfurt