Zuständigkeitsfinder
Antrag zur Ausstellung von Eignungsbeurteilungen/ Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung
Leistungsbeschreibung
Durch Veröffentlichung der Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender (zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen) ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.
Verfahrensablauf
- Antragstellende Hersteller oder die beauftragten Prüfstellen haben den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal zu stellen.
- In diesem Online-Portal sind alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hochzuladen, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise ist eine Aussage zu treffen über die Gültigkeit der Unterlagen (zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen).
- Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen kann eine Bearbeitung des Antrags und Aufnahme in die Liste erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Referat 35
Hallesche Straße 15 / 16
99085 Erfurt
Telefon: +49 361 57 4135 404
Fax: +49 361 57 4135 499
Voraussetzungen
- Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen. (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
- Diese Hersteller wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
- Diese Hersteller führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
- Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.
Was sollte ich noch wissen?
- Liste Güteüberwachung Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Liste Güteüberwachung Mineralische Ersatzbaustoffe
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Informationsblatt Gestein Nr. 1
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Gesteine --> Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
02.05.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"
Adresse
99085 Erfurt