Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden