Zuständigkeitsfinder
Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden
Leistungsbeschreibung
Nach beispielsweise einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens, müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten Ihrer Hochschule mittteilen.
Bei Änderung Ihrer Personendaten können Sie auch nach Beendigung des Studiums neue Dokumente ausgestellt bekommen. Diese müssen Sie extra anfordern.
Verfahrensablauf
- Teilen Sie Ihrer Hochschule die Änderung der Daten mit.
- Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
- Zukünftige Unterlagen werden Ihnen anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Voraussetzungen
Änderung Ihrer Personenstandsdaten (zum Beispiel Name, Geschlechterzugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Adresse, sonstige Kontaktdaten)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formlose Mitteilung
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
- bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)
Welche Gebühren fallen an?
Für eine Veränderungsmitteilung beziehungsweise deren Registrierung werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderungen unverzüglich der Studierendenverwaltung melden.
Bearbeitungsdauer
Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)