Wohngeld Erstantrag

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein.

Für die Miete oder allgemein Ihre finanzielle Belastung können Sie nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Wohngeld

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Adresse
Mauerstr. 20
99867 Gotha
Telefon
03621 214-801
Fax
03621 214-909
Fax
03621 214-810

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Formulare

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Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / auf Lastenzuschuss - (Thüringen)
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss