Mutterschaftsanerkennung

Leistungsbeschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
E-Mail
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Öffnungszeiten

Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung unter Tel. 03621 222-333.

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