Wohngeld Weiterleistungsantrag

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Wohngeld

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Adresse
Mauerstr. 20
99867 Gotha
Telefon
03621 214-801
Fax
03621 214-909
Fax
03621 214-810

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein