Zuständigkeitsfinder
Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)