Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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