Zuständigkeitsfinder
Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen kontinuierlich messen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ ThAVEL erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden des Landes Thüringen in Form der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Thüringer Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Bergbau (TLUBN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Messbericht über kontinuierliche Messungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Messberichte müssen bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
20.10.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
07745 Jena