Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag

Leistungsbeschreibung

Ehegatten können die eigene Namensführung gestalten. Dies gilt unter Umständen auch, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und daher kein inländischer Ehe- oder Heiratseintrag besteht. Dazu können die Eheleute nach der Eheschließung eine entsprechende Erklärung bei einem deutschen Standesamt abgeben. Das Standesamt des Wohnsitzes muss die Wirksamkeit der Erklärung prüfen und bestätigen.

Für Ehegatten mit deutschem Personalstatut kommen folgende Namenserklärungen in Betracht:

  • Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung)
  • Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung)

Für Ehegatten mit einem ausländischen Personalstatut kommen unter Umständen weitere Möglichkeiten zur Namenserklärung in Betracht. Bitte kontaktieren Sie dazu im Vorfeld das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
E-Mail
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Öffnungszeiten

Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung unter Tel. 03621 222-333.

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